
12.02.2025
Alle Infos zum Sperrmüll und Möbelaltholz
Sperrmüll
Sperrmüll und Möbelaltholz können einmal jährlich kostenlos am eigenen Grundstück abgeholt werden oder während den Öffnungszeiten auf den Wertstoffsammelstellen abgegeben werden. Beachten Sie bitte die Annahmekriterien.
Das geht:
Beispiele:
Einrichtungsgegenstände mit geringem Holzanteil
gepolsterte bzw. mit Stoff bezogene Möbelteile
Polstermöbel
Matratzen
Bürostühle
Kinderwägen
Ski
Surfbretter
Luftmatratzen
Planen sowie PVC- u. Linoleum-Bodenbeläge
Teppiche
Teppichboden
Flecht- und Sisalteppiche
Teppichrasen
Teppichbodenfliesen
Teppichbodenreste
Teppichbodenrandleisten
Das geht nicht:
Baurenovierungsabfälle
Dämmstoffabfälle aus Styropor und Styrodur aus dem gewerblichen Bereich
Restmüll
Was Sie noch wissen sollten:
Die Anlieferung von Kleinmengen wie z. B. ein Stuhl, ein Sessel, ein Tisch ist unproblematisch. Bei großen Mengen bis 5 m³ ist es sinnvoll, sich vor der Anlieferung zu erkundigen, ob noch genügend Platz in den Containern ist.
Der Inhalt des Sperrmüllcontainers wird in der Abfallverwertungsanlage (AVA KU) in Augsburg-Lechhausen thermisch beseitigt.

Möbelaltholz
Bitte bei der Abgabe von Sperrmüll auf den Wertstoffsammelstellen auf die Sortierung Möbelaltholz und sonstiger Sperrmüll achten. Durch die gute Sortierung können 75 Prozent des Sperrmülls verwertet werden.
Die Möbel (z. B. Schränke, Kommoden) müssen vor der Anlieferung zerlegt werden.
Beachten Sie bitte die Annahmekriterien auf unseren Wertstoffsammelstellen.
Das geht:
Möbel und Möbelteile aus Holz, auch lackiert und lasiert, furnierte und beschichtete Spanplatten (dünne Textilüberzüge und anhaftende Metallteile wie Schrauben und Scharniere stören nicht!)
Das geht nicht:
Holzabfälle von Baurenovierungsarbeiten
Fenster
Fensterläden
Türen
Deckenbretter
Fußböden
Wandverkleidungen
Parkett
Laminat
Einrichtungsgegenstände mit geringem Holzanteil
mit Stoff überzogene Möbelteile
tiefdruckimprägniertes Holz
Teppichbodenfliesen
Teppichboden- und PVC-Reste
Was Sie noch wissen sollten:
Die Abgrenzung Baurenovierungsholz von Möbelaltholz hat einen gebührenrechtlichen Hintergrund und nichts mit Art und Verwertung des Holzes zu tun. Die Müllgebühren decken die Kosten für die Sperrmüllentsorgung und den Betrieb der Wertstoffsammelstellen. Die Beseitigung von Abfällen aus Gebäuderenovierungen ist keine öffentlich-rechtliche Entsorgungsaufgabe und somit vom Abfallerzeuger in eigener finanzieller Verantwortung vorzunehmen.