PROBLEMABFALL
SICHER ENTSORGEN
Bei den Problemabfallsammlungen des Landkreises Augsburg können Sie Abfälle, die wegen ihres Schadstoffgehalts nicht in die Restmülltonne dürfen, kostenlos abgeben. Die Sammlungen finden zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – in jeder Gemeinde statt.
Bitte beachten Sie:
Angenommen werden Problemabfälle aus Privathaushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Größere Mengen sind über Entsorgungsbetriebe (s. Branche: Sonderabfall) zu entsorgen. Bitte liefern Sie den Problemmüll möglichst in Originalbehältnissen an. Den Problemmüll bitte auf keinen Fall vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge abstellen. Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
Bitte beachten Sie:
Angenommen werden Problemabfälle aus Privathaushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Größere Mengen sind über Entsorgungsbetriebe (s. Branche: Sonderabfall) zu entsorgen. Bitte liefern Sie den Problemmüll möglichst in Originalbehältnissen an. Den Problemmüll bitte auf keinen Fall vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge abstellen. Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
Klartext. Was darf rein und was nicht?
Das wird bei der Problemabfallsammlung im Landkreis Augsburg angenommen
Das ist Problemabfall
- Lösemittelhaltige Altfarben und Kleber (keine Dispersionsfarben!), Altlacke, Kunstharzputz: Farben- und Lackgebinde mit flüssigem und pastösem Inhalt
- Altmedikamente: ohne Schachtel und Beipackzettel
- Batterien: Gerätebatterien (Knopf- und Monozellen), Akkumulatoren, Pkw-Starter-Batterien (Hinweis: Seit 01.10.1998 Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen)
- Fotochemikalien: Entwickler- und Fixierbäder getrennt sammeln und anliefern
- Haushaltsreiniger, z.B. WC- und Abflussreiniger, Backofenreiniger, Herd- und Metallputzmittel
- Hobby-Chemikalien: Bei größeren Mengen ist eine Auflistung über Art und Menge erforderlich und vor der Sammlung dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg (Tel. 0821/3102-3222) zu melden.
- Holzschutzmittel: Imprägnierungs- und Konservierungsmittel (flüssig bis pastös)
- Kleberreste: nur lösemittelhaltig, nur flüssig und pastös
- Laugen, z. B. Abbeizmittel, Salmiak
- Leuchtstoffröhren und LED-Röhren, Energiesparlampen
- Lösungsmittel, brennbare Flüssigkeiten: Reinigungsmittel, Farbverdünner, Benzin (im Gebinde), Frostschutzmittel, Spiritus, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Bremsflüssigkeit, Aceton, Fleckentferner u.ä.
- Ölige Abfälle: öltropfende Putztücher, Ölemulsionen, Ölschlämme, mineralölhaltige Fette
- PCB-haltige Kleinkondensatoren: Kondensatoren bis 1 kg
- Pflanzenschutzmittel: Fungizide, Herbizide, Insektizide, Sprays mit Restinhalt
- Quecksilberabfälle: Thermometer, Barometer, Schalter, Quecksilberdampflampen
- Rostschutzmittel: z.B. Bleimennige (flüssig bis pastös)
- Säuren: Ameisen-, Essig-, Salz-, Phosphor-, Schwefelsäure, Kalk- und Rostlöser, Batteriesäuren
- Schädlingsbekämpfungsmittel: Ratten-, Mäusegift und ähnliches
- Spraydosen: nur mit Restinhalt
Das ist kein Problemabfall
Abfälle, die über den Handel zurückgenommen werden müssen
Abfälle, die über den Restmüll zu entsorgen sind
Abfälle, die über den Gelben Sack entsorgt werden können
Abfälle, die auf der Wertstoffsammelstelle entsorgt werden können
Abfälle, die nur mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden dürfen
Asbesthaltige Abfälle
- Altreifen
- Fahrradreifen
- Altöl
- Restentleerte Spraydosen, die schädliche Inhaltsstoffe enthielten
Abfälle, die über den Restmüll zu entsorgen sind
- Ölbindemittel
- Glühbirnen und Halogenlampen
- Kleber (ausgehärtet)
- Dispersionsfarben (Restmengen, eingetrocknet)
- Kosmetika und Körperpflegemittel
- Fahrradreifen (alternativ: Rückgabe im Handel)
- Gebinde mit Farb- und Lackresten
Abfälle, die über den Gelben Sack entsorgt werden können
- Leere, pinselrein saubere Kunststoffeimer
- Restentleerte Spraydosen, die keine schädlichen Inhaltsstoffe enthielten
Abfälle, die auf der Wertstoffsammelstelle entsorgt werden können
- völlig leere Behältnisse aus Metal
- Leere PUR-Schaumdosen mit P.D.R. Symbol
- Leere ausgetropfte Mineralölbehältnisse aus Kunststoff bzw. aus Metall
Abfälle, die nur mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden dürfen
Asbesthaltige Abfälle
Termine Problemabfall
Hier finden Sie die Termine für die Problemabfall-Sammlungen im Landkreis Augsburg.
Abfall-ABC
Von A wie Alufolie bis Z wie Ziegelstein. Der richtige Entsorgungsweg für jeden Abfall steht in unserem Abfall ABC.
Pflanzenschutzmittel-Verpackung
Für leere Behältnisse von Pflanzenschutzmitteln gibt es organisierte Rückgabetermine an bestimmten Sammelstellen. Die Termine und Annahmestellen finden Sie hier.
Pamira
VORSICHT bei Asbest!
Asbest darf nicht bei der Problemabfallsammlung abgegeben werden. Für die fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen informieren Sie sich bitte ausführlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unbedingt an unsere Abfallberatung.
Asbesthaltige Abfälle entsorgen
Alternative Entsorgung
Falls Sie dringend außerhalb der Termine unserer Sammlungen Problemabfälle entsorgen müssen, wenden Sie sich bitte an ein privates Entsorgungsunternehmen.
Private Entsorgungsunternehmen