
17.02.2025
Kompostierbare Verpackungen, Biomülltüten und Gegenstände
Es gilt: Alle Gegenstände, die im Handel als kompostierbar bezeichnet werden, werden über die Tonne entsorgt, in die auch der gleiche nicht-kompostierbare Gegenstand gegeben wird.
Kompostierbare Verpackungen:
Verpackungen werden -unabhängig davon, ob sie kompostierbar sind oder nicht - über die Wertstofftonne bzw. den Gelben Container entsorgt. Außer Verpackungen aus Glas (-> Altglascontainer) oder Pappe/Karton (-> Altpapiertonne bzw. Wertstoffhof).
Bei starker Verschmutzung sollen Verpackungen wie Pizzakartons oder Imbissschalen in die Restmülltonne gegeben werden.
Kompostierbare Biomülltüten:
Nett gemeint, aber völlig unbrauchbar in unserem Biomüll! Kompostierbare Biomülltüten dürfen nicht in die braune Biotonne gegeben werden. Die Zersetzungszeit ist viel länger als die Verweildauer des Biomülls in der Mülltonne und in der Vergärungsanlage. So würden Mikroplastikteilchen in der wunderbaren Komposterde verbleiben, die u. a. aus unserem Biomüll gewonnen wird.
Kompostierbare Gegenstände:
Was gibt es denn nicht schon alles auf dem Markt - vom kompostierbaren Besteck bis zum Turnschuh. Aber alle Produkte haben eins gemeinsam: Sie brauchen einfach viel zu lang oder schaffen es gar nicht, sich vollständig zu zersetzen. Damit sind die Produkte nicht biomülltauglich und haben nichts in der braunen Tonne verloren.
Auch die Scanner der Sortieranlage beim Entsorger erkennen nicht, ob es sich um kompostierbares Material handelt oder eben nicht.
Auf dem Bild zu sehen:
Eine kompostierbare Verpackung eines Müsliriegels beim Kauf.

Eine kompostierbare Verpackung eines Müsliriegels nach einem monatelangen Kompostierungsversuch in der Erde.