Mit diesen Tipps geht Ihnen ein Licht auf

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... wenn das Licht mal ausgeht



Glühbirnen

Durchgebrannte Glühbirnen werden über den Restmüll entsorgt.


Energiesparlampen

Ausgediente Energiesparlampen (Gasentladungslampen) fallen unter das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und dürfen keinesfalls in den Restmüll!
Die langlebigen Lichtspender enthalten u.a. gesundheitsschädliches Quecksilber. Das ist unbedenklich, solange das Schwermetall in der Glashülle eingeschlossen bleibt.
Gehen die Lampen jedoch zu Bruch, gelangt die giftige Substanz über Luft, Boden und Wasser schließlich auch in die Lebensmittel.

Energiesparlampen gehören deshalb zur Wertstoffsammelstelle.

Eine kostenlose Abgabe ist außerdem bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen möglich.

In größeren Mengen können ausgediente Energiesparlampen auch direkt an der sogenannten Übergabestelle bei der Fa. eds-r GmbH, Kellerbreite 6, 86674 Baar, Tel. 08276/5187786 angeliefert werden.


LED-Lampen

Mittlerweile Standard in fast allen Haushalten: die LED-Lampe. Am Ende ihrer Lebenszeit werden LED-Lampen bei den Wertstoffsammelstellen angenommen.


Leuchtstoffröhren, LED-Röhren und Linestraröhren

Leuchtstoffröhren, LED-Röhren und Linestraröhren werden bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen angenommen. Eine Rückgabe im Handel ist ebenfalls möglich.


Halogenlampen

Halogenlampen gehören in die Restmülltonne.




Bild: fotolia.de, Fotolia_41784102_fotomek.jpg

Was soll weggeworfen werden?

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