
05.03.2025
Mit diesen Tipps geht Ihnen ein Licht auf
... wenn das Licht mal ausgeht
Glühbirnen
Durchgebrannte Glühbirnen werden über den Restmüll entsorgt.
Energiesparlampen
Ausgediente Energiesparlampen (Gasentladungslampen) fallen unter das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und dürfen keinesfalls in den Restmüll!Die langlebigen Lichtspender enthalten u.a. gesundheitsschädliches Quecksilber. Das ist unbedenklich, solange das Schwermetall in der Glashülle eingeschlossen bleibt.
Gehen die Lampen jedoch zu Bruch, gelangt die giftige Substanz über Luft, Boden und Wasser schließlich auch in die Lebensmittel.
Energiesparlampen gehören deshalb zur Wertstoffsammelstelle.
Eine kostenlose Abgabe ist außerdem bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen möglich.
In größeren Mengen können ausgediente Energiesparlampen auch direkt an der sogenannten Übergabestelle bei der Fa. eds-r GmbH, Kellerbreite 6, 86674 Baar, Tel. 08276/5187786 angeliefert werden.
LED-Lampen
Mittlerweile Standard in fast allen Haushalten: die LED-Lampe. Am Ende ihrer Lebenszeit werden LED-Lampen bei den Wertstoffsammelstellen angenommen.
Leuchtstoffröhren, LED-Röhren und Linestraröhren
Leuchtstoffröhren, LED-Röhren und Linestraröhren werden bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen angenommen. Eine Rückgabe im Handel ist ebenfalls möglich.
Halogenlampen
Halogenlampen gehören in die Restmülltonne.Bild: fotolia.de, Fotolia_41784102_fotomek.jpg