Richtigstellung zum Artikel „Welcher Abfall gehört in welche Tonne“ vom 14. Februar in der Augsburger Allgemeinen Zeitung

Richtigstellung zum Artikel „Welcher Abfall gehört in welche Tonne“ vom 14. Februar in der Augsburger Allgemeinen Zeitung


Der Artikel „Welcher Abfall gehört in welche Tonne“ vom 14. Februar in der Augsburger Allgemeinen Zeitung enthält einige Fehler. Darüber hinaus entstammen die Informationen in dem Artikel außerdem keiner aktuellen Pressemitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg, weshalb die Formulierung „Der AWB des Landkreises Augsburg informiert“ grundsätzlich falsch ist.

Leider wurden von der Autorin auch Informationen für Entsorgungswege genannt, die für den Landkreis Augsburg generell nicht richtig sind. 

Nachfolgend alle falschen Aussagen sowie deren korrekter Entsorgungsweg:


Falsch: „Andere Abfälle bleiben aus der Biotonne lieber draußen. Dazu gehören tierische Produkte, Brot oder Nudeln.“

Richtig: Ab 1. April 2024 dürfen zusätzlich auch tierische Speisereste in der Biotonne entsorgt werden.


Falsch: „Auch der alte Kochtopf, leere Akkus und kaputte Energiesparlampen müssen auf dem Wertstoffhof oder anderen Sammelstellen entsorgt werden. Das Gleiche gilt für Holz, Bauschutt oder Lacke.“

Richtig: Bei Hölzern wird nur Möbelaltholz auf den Wertstoffsammelstellen angenommen. Zu einem privaten Entsorgungsunternehmen gehören Hölzer aus dem Außenbereich und Baurenovierungshölzer (z. B. Holzdecke, Türen, Fenster). Bauschutt wird an den Wertstoffsammelstellen nicht angenommen. Lösemittelhaltige Farben und Lacke werden an den Wertstoffsammelstellen ebenfalls nicht angenommen. Diese können bei den zweimal jährlich stattfindenden mobilen Problemabfallsammlungen kostenlos abgegeben werden. Dispersionsfarben müssen eingetrocknet und dann in den Restmüll gegeben werden. Der leere Farbeimer gehört in den Gelben Sack bzw. Container.
 

Falsch: „Auch Metall- und Kunststoffbügel etwa von Aktenordnern müssen vorher entfernt werden.“

Richtig: Aktenordner dürfen mit den Metall- bzw. Kunststoffbügeln zusammen entsorgt werden. Eine Entfernung ist nicht notwendig.
 

Falsch: "Ab 2025 soll der Gelbe Sack von der sonnengelben Wertstofftonne abgelöst werden."

Richtig: Die sonnengelbe Tonne gibt es in der Stadt Augsburg. Im Landkreis wird die Wertstofftonne mit einem schwarzen Korpus und gelbem Deckel ausgeliefert. Der Begriff sonnengelbe Wertstofftonne ist falsch.
 

Falsch: „Die alte CD darf aber trotzdem nicht in die Wertstofftonne. Sie muss wie bisher auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Glas, gewerbliche Abfälle und Elektroartikel müssen ebenfalls weiterhin gesondert beseitigt werden.“

Richtig: Elektroaltgeräte können auch auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Gewerbliche Abfälle gehören nicht auf den Wertstoffhof. Behälterglas gehört in die Altglascontainer, Flachglas kann am Wertstoffhof abgegeben werden, sonstige Gläser (Glasdeckel, Trinkgläser) gehören in den Restmüll.


Die Richtigstellung wurde von der Augsburger Allgemeinen am 17. Februar veröffentlicht.

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