Asbesthaltige Abfälle entsorgen
Wohin:
Entsorgungskosten je angefangene 20 kg:
Beachten Sie bitte die folgenden Vorschriften:
Vor der Anlieferung beachten:
Asbesthaltige Abfälle werden nur in für die Entsorgung von Asbest geeigneten Big-Bags angenommen. Normale Big-Bags reichen nicht aus. Geeignete Säcke sind im Fachhandel erhältlich, z. B. BayWa.
- Deponie Augsburg-Nord
Oberer Auweg 11 (Zufahrt über Gersthofer Straße)
86169 Augsburg
Tel. 0821/707218
- Deponie Steinegaden
Steinegaden 143a
88167 Röthenbach im Landkreis Lindau
Tel. 08384/821625
Anfahrtsvorschlag Deponie Steinegaden:
Autobahn A 96 Richtung Lindau
Ausfahrt Nr. 8: Leutkirch / Gebratshofen / Herlazhofen / Isny
Umgehung Isny in Fahrtrichtung Lindau B12
Nach 2,1 km links abbiegen in Richung "Lindenberg"
In Steinegaden links abbiegen, nach 500 m ist die Deponie auf der rechten Seite zu sehen.
Entsorgungskosten je angefangene 20 kg:
- Deponie Augsburg-Nord: 3,40 €
- Deponie Steinegaden: 4,10 €
- Entsorgungsunternehmen: vor Anlieferung Kosten erfragen
Beachten Sie bitte die folgenden Vorschriften:
- Erste Hinweise auf Asbest können Dokumente (bei Gebäuden Baupläne, bei Geräten technische Informationen durch den Hersteller) geben.
- Vor Beginn der Arbeiten ist fachkundiger Rat einzuholen.
- Beim Umgang mit asbesthaltigem Material gelten hauptsächlich folgende Regelungen: Gefahrstoffverordnung, LAGA-Merkblatt (Entsorgung asbesthaltiger Abfälle), TRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten).
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im nichtgewerblichen Bereich dürfen nur in geringem Umfang unter Beachtung der genannten Vorschriften durchgeführt werden.
- Während der Arbeiten sind Asbestprodukte aller Art immer feucht zu halten.
- Es ist verboten Asbestprodukte mit Oberflächen abtragenden Geräten zu behandeln (z. B. Abschleifen, Abbürsten, Hochdruckreinigen von Hauswänden und Garagendächern) oder Asbestzementerzeugnisse zu bearbeiten (z. B. Bohren, Sägen, Brechen).
- Bei größeren Arbeiten sind speziell zugelassene Fachfirmen zu beauftragen.
- Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sind 14 Tage vorher beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen (gilt nicht für Privatpersonen).
Vor der Anlieferung beachten:
Asbesthaltige Abfälle werden nur in für die Entsorgung von Asbest geeigneten Big-Bags angenommen. Normale Big-Bags reichen nicht aus. Geeignete Säcke sind im Fachhandel erhältlich, z. B. BayWa.