Energiesparlampen
Ausgediente Energiesparlampen (Gasentladungslampen) fallen auch unter das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und dürfen keinesfalls in den Restmüll. denn die langlebigen Lichtspender enthalten u. a. gesundheitsschädliches Quecksilber. Das ist zwar unbedenklich solange das Schwermetall in der Glashülle eingeschlossen bleibt. Gehen die Lampen jedoch zu Bruch, gelangt die giftige Substanz über Luft, Boden und Wasser schließlich auch in die Lebensmittel.
Beachten Sie bitte die Annahmekriterien auf unseren Wertstoffsammelstellen.
Das geht:
Das geht nicht:
Was Sie noch wissen sollten:
Energiesparlampen können auch bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen abgegeben werden. In größeren Mengen können ausgediente Energiesparlampen auch direkt an der sog. Übergabestelle bei der Fa. eds-r GmbH angeliefert werden
eds-r GmbH
Kellerbreite 6
86674 Baar
Tel.: 08276/5187786
Fax: 08276/5187789
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.eds-r.com
Betriebszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr.
Beachten Sie bitte die Annahmekriterien auf unseren Wertstoffsammelstellen.
Das geht:
- Energiesparlampen und LED-Lampen
Das geht nicht:
- Leuchtstoffröhren aller Art und LED-Röhren: Bei der Problemabfallsammlung abgeben
- Glüh- und Halogenlampen, Linestraröhren: Gehören in den Restmüll
- Leuchten aus dem Haushalt: In den entsprechenden Container auf der Wertstoffsammelstelle
Was Sie noch wissen sollten:
Energiesparlampen können auch bei den zweimal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen abgegeben werden. In größeren Mengen können ausgediente Energiesparlampen auch direkt an der sog. Übergabestelle bei der Fa. eds-r GmbH angeliefert werden
eds-r GmbH
Kellerbreite 6
86674 Baar
Tel.: 08276/5187786
Fax: 08276/5187789
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.eds-r.com
Betriebszeiten: Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr.