Batterien
Laut Batteriegesetz liegt die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren bei Herstellern, Importeuren und Vertreibern. Bringen Sie leere Batterien und Akkus möglichst sofort nach Gebrauch zu den Rückgabestellen. Sammelbehälter gibt es auf den Wertstoffsammelstellen, in Rathäusern und Schulen sowie beim Handel.
Gerätebatterien und Akkumulatoren können Sie auch bei den zwei Mal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen abgeben.
Das geht:
Das geht nicht:
Mehr über Batterien und Akkus
Gerätebatterien und Akkumulatoren können Sie auch bei den zwei Mal jährlich stattfindenden Problemabfallsammlungen abgeben.
Das geht:
- gebrauchte Gerätebatterien und Akkumulatoren
Das geht nicht:
- Starterbatterien (Rückgabe im Handel)
- Beschädigte Li-Batterien: Abgabe bei qualifizierten Annahmestellen in der näheren Umgebung, s. private Entsorgungsunternehmen
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